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31. Oktober 2013

Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation

Der Bund hat in seinem zweiten Agglomerationsprogramm für die Region Basel wichtige Verkehrsprojekte als nicht prioritär eingestuft. Aus Sicht der Handelskammer, die sich von Anfang an diesem komplexen und aufwendigen Prozess beteiligt, kommt dieser Entscheid nicht ganz überraschend. Sie empfiehlt wenigere, dafür umso «baureifere» Projekte in Bern einzureichen.

 

Bund soll Handlungsbedarf anerkennen

Die trinationale Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel hat kürzlich mit einer elfseitigen Stellungnahme an den Bund reagiert, da dieser einige für die Region wichtige Verkehrsprojekte zurückgestuft hat. Für die Periode von 2015 bis 2019 fliessen für diese Projekte damit keine Bundesmittel. In der Stellungnahme wird u. a. eine andere Priorisierung gefordert, was die Verwendung der Mittel aus dem Infrastrukturfonds angeht. Insbesondere wird erwartet, dass die vom Bund zurückgestuften Projekte wie die Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint- Louis und die Tramerschliessung Salina Raurica (beide Etappen) als A-Projekte priorisiert und kofinanziert werden. Bei den grossen Eisenbahnprojekten (Herzstück, Hochrheinstrecke) soll der Bund den unbestrittenen Handlungsdruck und Nachholbedarf anerkennen.


Über die Agglomeration hinaus

Die sechs Teilregionen des Agglomerationsprogramms Basel verlangen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass der Bund der komplexen Situation in der Region Rechnung trägt und den speziellen Umstand von vier Kantonen und drei Ländern entsprechend würdigt. Die Agglomeration Basel als Metropolitanraum sieht sich im Vergleich zu anderen Gebieten mit Herausforderungen konfrontiert, die über die Agglomeration hinausgehen, denn aufgrund der geografischen Lage muss die Region Nordwestschweiz mit ihren deutschen und französischen Nachbarn Konsens finden. Es gilt, trotz unterschiedlichen politischen und planerischen Kulturen und Sprachen eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und diese auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.


Kernanliegen der Handelskammer

Über die letzten Jahre hat die Handelskammer in einer Studienreihe «Agglomerationsverkehr Basel» immer wieder den Handlungsbedarf aus Sicht der Wirtschaft analysiert und auch Vorschläge betreffend der Finanzierung der Infrastrukturanlagen auf Strasse und Schiene gemacht. Ziel der Studien war es, rechtzeitig Inputs für das Agglomerationsprogramm Basel einzubringen. Auch im Rahmen einer Vernehmlassung konnte die Handelskammer beider Basel ihren Standpunkt einfliessen lassen.

 

Minimum Stufe Vorprojekt

Ein besonderes Kernanliegen war der Kammer stets, dass die Projekte zumindest «spruchreif» (Vorprojekt), wenn nicht sogar «baureif» (Bauprojekt) sind. Sind sie das nicht, wird der Bund auch keine Finanzmittel zur Verfügung stellen. Aus Sicht der Handelskammer wurde mit dem Agglomerationsprogramm Basel 2. Generation ein zu umfangreicher Katalog eingereicht, wissentlich, dass ein grosser Verteilkampf zwischen den Agglomerationen herrscht. Es stellt sich also unweigerlich die Frage, welches wirklich die «Muss-Projekte» für die Agglomeration Basel und welche Massnahmen nötig sind, dass diese prioritär zur «Baureife» entwickelt werden können, so dass sich der Bund finanziell daran beteiligt.


Ressourcen koordinieren

In diesem Zusammenhang gilt es zudem, die finanziellen und personellen Ressourcen gebündelt und gezielt einzusetzen. Mit der Geschäftsstelle Agglomerationsprogramm Basel wurde ein erster wichtiger Schritt getan. Für die Planung und Projektierung der Infrastrukturmassnahmen sind nun in einem zweiten Schritt die entsprechenden Finanzmittel in einem «Agglo- Fonds» oder «Rahmenkredit» durch die Trägerschaft zu bündeln und bereit zu stellen. Damit wird sicherge- stellt, dass die Mittel zeitnah zur Verfügung stehen und die Agglomeration Basel für die 3. Generation besser aufgestellt ist.

 

Nachbesserung 2. Generation

Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung wird die Handelskammer unter anderem die folgenden drei Anliegen nach Bern senden:

  • Berücksichtigung der Trinationalität und der anspruchsvollen Gebietskörperschaftsstrukturen der Agglomeration Basel;
  • zurück in den A-Horizont: Verlängerung Tramlinie 3 (St. Louis) und 14 (Salina Raurica) sowie in den B-Horizont: Autobahnzubringer H18 Aesch/Dornach;
  • Vereinfachung des Prozesses zur Erarbeitung des 3. Agglomerationsprogramms, transparente und 
verkehrsträgerneutrale Kriterien, keine Schwächung
 der kantonalen Planungshoheit.

Professionelle Koordination unabdingbar

Auch das Herzstück Regio S-Bahn muss nach Meinung der Kammer absolut prioritär behandelt werden. Jedoch soll die Finanzierung nicht über das Agglomerationsprogramm, sondern über den Bahninfrastrukturfonds erfolgen. Genau wie vor fünf Jahren, als die Handelskammer einen Beauftragten Agglomerationsverkehr Basel gefordert hat (dieser führt und koordiniert bekanntlich inzwischen als Geschäftsstellenleiter das Aggloprogramm Basel), wünscht sie sich heute eine zuständige Person oder Gesellschaft, die das «Herzstück» vorantreibt, damit dem Projekt auch das nötige Gewicht verliehen werden kann. Neben Koordination und Führung sind vor allem die Verbindungen zu Bundesbern entscheidende Treiber.


3. Generation aufgegleist

Bereits ist die 3. Generation Agglomerationsprogramm mit einer Mitwirkungsveranstaltung eingeläutet worden. Im Zentrum der Veranstaltung stand die Umsetzung des Zukunftsbildes in den Gemeinden und bei weiteren relevanten Akteuren. In den kommenden Monaten wird es vor allem darum gehen, die Dynamik bei der Umsetzung des Zukunftsbilds weiterzuführen. Auch wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Gemeinden und Städte entlang der einzelnen Siedlungskorridore auf der Basis der im Zukunftsbild gemachten Zielaussagen in einen integrativen Diskurs eintreten, damit konkrete Vorstellungen und Projektideen entwickelt werden können. Die Handelskammer wird sich auch weiterhin intensiv am Entwicklungsprozess beteiligen.

 

 

Download

Infra_Aggloprogramm-aus-info-9-2013.pdf

 

 

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